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Termin Zahnarzt Köln
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Kronen beim Zahnarzt in Köln

Verschönert Zahnfront und Backenzähne

Ist die natürliche Zahnkrone, also der das Zahnfleisch überragende sichtbare Teil des Zahns, ganz oder teilweise zerstört, wird er meist mit einer künstlichen Zahnkrone überdeckt. Zahnkronen können im Frontzahnbereich und auch im Backenzahnbereich angebracht werden und machen immer nur jeweils einen Zahn wieder funktionsfähig.

Kronen als Zahnersatz in Zahnarztpraxis Köln

Kronen in Köln

Einsatz einer Krone

Damit unterscheiden sie sich beispielsweise vom Zahnersatz durch eine Brücke oder eine Zahnprothese. Überkront werden kann prinzipiell jeder Zahn, der noch über eine fest im Kiefer verankerte gesunde Zahnwurzel und über gesundes Zahnfleisch verfügt. Eine Zahnkrone ist immer dann notwendig, wenn der beschädigte Zahn nicht mehr mit einer Füllung behandelt werden kann oder die restliche Zahnsubstanz nicht mehr ausreicht, um normales Kauen und Abbeißen zu ermöglichen. Ein Überkronen erfolgt auch dann, wenn der Zahn später als Pfeilerzahn eine Brücke oder eine herausnehmbare Zahnprothese halten soll.

Zahnkrone vor Ort in Köln, Beratung beim Zahnarzt

Arten von Zahnkronen

Die passende Krone finden

Je nachdem, wie viel Zahnsubstanz von dem in Mitleidenschaft gezogenen Zahn noch übrig ist, bringt der Zahnarzt eine Vollkrone oder eine Verblendkrone zur Stabilisierung des Zahns an. Dabei entspricht das Überkronen der natürlichen Form des betreffenden Zahns. Um später lange Freude an den schönen Zahnkronen zu haben, empfiehlt es sich, zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung (PZR) bei seinem Zahnarzt durchführen zu lassen.

Arten von Kronen

Häufige Fragen zu Zahnkronen in Köln

Kurz nachgefragt

Wie viel kosten Zahnkronen?

Da die Zahnkrone wie Zahnersatz eigens für Sie persönlich angefertigt wird, kann der Zahnarzt Ihnen auch keinen Festpreis berechnen. Nach der gründlichen Untersuchung des Zahns, dem Anfertigen eines Röntgen-Bildes und einem Gespräch über sämtliche Details der Zahnbehandlung erstellt die Zahnarztpraxis Ihnen einen Heil- und Kostenplan, den Sie der gesetzlichen Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen.

Die Kosten der Zahnkrone werden entsprechend der Art der gewählten Zahnkrone (zahnfarben oder metallisch), den verwendeten Materialien, der Größe, der Art der Verankerung am oder im Zahn und dem Aufwand für die notwendigen Vorarbeiten am beschädigten Zahn (Präparation) berechnet.

Die Krankenkasse übernimmt gemäß dem 2005 eingeführten Festzuschuss-System einen bestimmten Anteil der Zahnkronen Kosten als Festzuschuss. Diese Betrag ist höher, wenn Sie regelmäßige Zahnarztbesuche anhand Ihres Bonushefts nachweisen können. Eine vollständige Kostenübernahme des Überkronens gewährt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen. Bei der Höhe der gewährten Festzuschüsse unterscheiden die Krankenkassen zwischen Voll- und Teilkronen und machen sie außerdem von der Lage des zu behandelnden Zahns im Gebiss abhängig.

Privatpatienten benötigen zwar keinen Heil- und Kostenplan, sollten ihn sich aber dennoch erstellen lassen und ihrer Krankenkasse vorlegen, damit es im Nachhinein zu keinen unvorhergesehenen finanziellen Belastungen kommt. Der über den Festzuschuss hinausgehende Betrag muss von Ihnen als Eigenanteil übernommen werden.

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